Beratung & Hilfe




 

Wir sind da für

> Frauen, die

> Personen, die

in ihrem näheren Umfeld mit dem Thema häusliche Gewalt / geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind und dazu Information und Beratung erhalten möchten

> Institutionen, Organisationen, Behörden und Ämter, die

Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen benötigen und nach Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder suchen

> Gewalt ausübende Partner der Frauen

Je nach Beratungsverlauf und Wunsch unserer Klientinnen vermitteln wir für eine Paarberatung und ggf. Täterberatung an einen mit uns kooperierenden, niedergelassenen Psychotherapeuten. 

Wir beraten kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Wir respektieren Ihre Haltung und Ihre Entscheidungen.

Bei Bedarf kann ein professioneller Dolmetscherdienst einbezogen werden.

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Das bieten wir an

Beratung in Notfällen

  • telefonisch und per Mail
  • persönlich in der Beratungsstelle
  • bei der Klärung der aktuellen Situation
  • nach einem Polizeieinsatz im Kontext häuslicher Gewalt
  • bei polizeilicher Wegweisung 
  • bei der Suche nach einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung

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Interventionsstelle

  • Nach einem erfolgten Polizeieinsatz kann die Polizei die FrauenHilfe informieren, sofern die betroffenen Frauen dem zustimmen. 
  • Die FrauenHilfe kann zeitnah auf die Frauen zugehen und ihnen ein Beratungsangebot machen.
  • So agiert sie als Bindeglied zwischen schnell greifenden polizeilichen Eingriffsbefugnissen (zum Beispiel Wohnungsverweis, Ingewahrsamnahme, Annäherungsverbot) und mittelfristig wirkenden Schutz- und Entwicklungsmöglichkeiten.

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Langfristige Unterstützung

Information und Unterstützung bei

  • allen Formen geschlechtsspezifischer, insbesondere häuslicher Gewalt
  • polizeilicher Wohnungswegweisung im Kontext häuslicher Gewalt
  • Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz, wie Zuweisung der Wohnung, Schutz-anordnungen
  • Anzeigenerstattung und Strafverfahren
  • rechtlichen und finanziellen Fragen, wie Sorge- und Umgangsrecht, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, Bürgergeld, Aufenthaltsrecht 
  • emotionale Entlastung und die Möglichkeit in Ruhe die eigene Situation zu überdenken
  • Rechtliche Erstberatung falls erforderlich (durch kooperierende Fachanwältinnen)
  • Paarberatung
  • Vermittlung an einen Psychotherapeuten zur Täterarbeit
  • Vermittlung an Behörden und soziale Einrichtungen
  • Vermittlung an spezielle oder weiterführende Beratungsstellen

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